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Wichtige Änderungen ab Juli 2023: Das sollte jetzt jeder wissen!

Aktualisiert: 17. Juli 2023

Wir haben die wichtigsten Änderungen und Informationen kurz & knapp zusammengefasst, die jeder ab Juli 2023 kennen sollte. Viel Spaß beim Lesen!


Reform der Pflegeversicherung: Weniger Nettogehalt für Kinderlose

Bild einer Pflegerin, die eine pflegebedürftige Person im Rollstuhl über eine Wiese schiebt

Die Reform der Pflegeversicherung bringt positive Veränderungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien. Ab dem zweiten Kind werden Eltern weniger für die Pflegeversicherung zahlen müssen. Die Leistungen für die Pflege zu Hause werden verbessert und die Kosten in Pflegeheimen begrenzt.


Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert. Ab dem 1. Juli 2023 werden die Finanzgrundlagen stabilisiert, was bereits ab Januar 2024 zu dringend benötigten Leistungsverbesserungen führt. Zum 1. Januar 2025 werden die Leistungsbeträge weiter erhöht.


Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Bevorzugung von Eltern mit mehreren Kindern bei der Beitragsberechnung. Ab dem 1. Juli 2023 zahlen Eltern weniger als Kinderlose. Der Beitragssatz für Kinderlose Beitragszahler*innen beträgt 4%, während Beitragszahler*innen mit einem Kind nur 3,4% zahlen. Ab dem zweiten Kind werden die Beiträge weiter gesenkt. Die Beitragssätze liegen dann bei 3,15% für zwei Kinder, 2,90% für drei Kinder, 2,65% für vier Kinder und 2,40% für fünf oder mehr Kinder.


Die Reform der Pflegeversicherung reagiert auf die steigenden Kosten in der stationären und ambulanten Pflege. Sie zielt darauf ab, die Leistungen für pflegebedürftige Menschen zu verbessern und gleichzeitig die finanzielle Belastung zu begrenzen. Die genannten Beitragssätze gelten solange alle berücksichtigten Kinder unter 25 Jahre alt sind. Eltern mit mehreren Kindern werden während der Kindererziehungsphase deutlich entlastet.

Die Reform der Pflegeversicherung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die finanzielle Sicherheit und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern.


E-Rezept: Die Zukunft der Medikamentenverschreibung

Bild einer Apotheke von innen

Das E-Rezept bringt eine moderne und sichere Art der Medikamentenverschreibung mit sich.


Ähnlich wie bei elektronischen Überweisungen wird der lästige Papierkram bei der Abholung von Medikamenten in Apotheken überflüssig.


Durch die Einführung des E-Rezepts sollen Abläufe in Arztpraxen und Apotheken vereinfacht werden und die Sicherheit in der medizinischen Behandlung verbessert werden.

Das E-Rezept ist vor allem dann praktisch, wenn Sie eine ärztliche Beratung per Videosprechstunde in Anspruch nehmen. Sie müssen nicht mehr extra zur Arztpraxis gehen, um das Rezept abzuholen. Sogar bei "normalen" Arztbesuchen erhalten Sie künftig ein E-Rezept.


Sie haben die Wahl, das E-Rezept in einer Online-Apotheke oder in Ihrer örtlichen Apotheke einzulösen. Dafür benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik, die sie auf der gematik-Website herunterladen können. Es gibt auch Möglichkeiten, das E-Rezept ohne Smartphone zu nutzen.


Ab dem 1. Juli 2023 können Patient*innen das E-Rezept einfach mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen. Das E-Rezept ermöglicht nicht nur die einfache Verschreibung von Arzneimitteln, sondern auch weitere digitale Anwendungen wie Medikationserinnerungen, Medikationspläne und Wechselwirkungschecks.


Die Zukunft sieht vor, dass neben verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch weitere Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Die Übermittlung des E-Rezepts erfolgt über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Die TI ermöglicht eine sichere Kommunikation zwischen verschiedenen Akteur*innen im Gesundheitswesen, wie Praxen, Krankenhäusern und Apotheken.


Mit dem E-Rezept wird die Medikamentenverschreibung zeitgemäßer, sicherer und effizienter. Die Einführung des E-Rezepts markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer digitalen und vernetzten Gesundheitsversorgung.


Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner: Steigende Renten und Rentenangleichung Ost-West

Bild eines lächelnden Rentnerpaares auf der Couch

Gute Nachrichten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Ab dem 1. Juli 2023 steigen die Renten. Im Westen beträgt die Erhöhung 4,39 Prozent und im Osten sogar 5,86 Prozent.


Die genaue Auszahlung hängt vom Rentenbeginn ab. Wer vor März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die angepasste Rente Ende Juni. Bei Rentenbeginn ab April 2004 erfolgt die Zahlung Ende Juli automatisch.


Die Rentensteigerung ist möglich, dank steigender Löhne und einer starken Arbeitsmarktlage. Rentner*innen in den alten Bundesländern, welche bisher eine Rente von 1.000 Euro erhielten, bekommen zukünftig 1.043,90 Euro. In den neuen Bundesländern steigt die Rente auf 1.058,60 Euro.


Zudem wurde die Rentenangleichung zwischen Ost und West ein Jahr früher als geplant erreicht. Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der einheitliche Rentenwert in Ost- und Westdeutschland 37,60 Euro. Die ursprüngliche Angleichung war für den 1. Juli 2024 geplant, wurde aber aufgrund der höheren Lohnsteigerung im Osten vorverlegt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont, dass auch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zur positiven Entwicklung beigetragen hat.


Die Renten bleiben stabil. Das Rentenniveau darf bis zum Jahr 2025 nicht unter 48 Prozent sinken, um eine gute Altersvorsorge zu gewährleisten. Für das Jahr 2023 liegt das Rentenniveau aufgrund der positiven Lohnentwicklung bei 48,15 Prozent, was die Haltelinie von 48 Prozent einhält.

Die Rentenerhöhung und Rentenangleichung sind positive Schritte, um Rentnerinnen und Rentnern eine bessere finanzielle Absicherung im Ruhestand zu ermöglichen.


Das Ende der Maestro-Karte: Eine Veränderung im Zahlungswesen steht bevor

Mastercard beendet die Maestro-Funktion. Obwohl die betroffenen Karten ihre Gültigkeit behalten, könnten Zahlungen im Ausland unter Umständen nicht mehr möglich sein.

Bankkarte vor einem Laptop

Die deutschen Sparkassen haben in etwa 46 Millionen der insgesamt 100 Millionen Girokarten ausgehändigt. Jede einzelne Sparkasse kann selbst entscheiden, wie der Austauschprozess ablaufen wird. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) gibt an, dass bereits bis zu 15 Millionen neue Karten ausgegeben wurden.

Die Volks- und Raiffeisenbanken ersetzen die Karten ihrer Kunden in der Regel, wenn diese abgelaufen sind. Laut dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken müssen sich die Kund*innen keine Sorgen machen, da ihre Karten weiterhin funktionieren.


Es wird auch erwartet, dass die Funktion V-Pay von Visa in absehbarer Zeit eingestellt wird.

Die Umstellung der Zahlungssysteme erfolgt zu einer Zeit, in der Kartenzahlungen immer beliebter werden. Expert*innen halten aufgrund der wachsenden Beliebtheit des mobilen Bezahlens über Smartphones oder Uhren in Zukunft eine Plastik-Bankkarte für wenig bis garnicht mehr relevant






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